Hard- und Softwareentwicklung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen der Firma MK-Systemtechnik
Stand: 05.01.2014

MK-Systemtechnik
Maik Krull

Kaitzer Straße 125a
01187 Dresden

0351-30924199
info@mk-systemtechnik.de
Steuer Nr. 206/241/06890

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der  Dienstleistungsfirma               MK-Systemtechnik – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem  Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB  abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,  individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und  wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst  Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags  durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der  Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen  Auftrag beschrieben.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 4 Wochen  zum Monatsende vereinbart.

4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt  beispielsweise vor, wenn

    der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen  im Verzug ist und nach  Ablauf einer angemessenen        Nachfrist nicht leistet

    der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät  (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines  Insolvenzverfahrens gestellt.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert  aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner  Tätigkeit in Kenntnis setzen.Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die  Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen  vereinbaren.

5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht  möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige  Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten  verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der  Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder  Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide  Parteien zu gewährleisten.

5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen  des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der  Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem  Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und  gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine  umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei  vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der  Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

 Ggf. werde die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen  Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen werden in einer  Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen  Geschäftsbedingungen zustande.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach  Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig   und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in  Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden  Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des  Leistungsumfangs.

6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in  Rechnung gestellt.

6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von  30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt  Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit  der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

7. Haftung

7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den  gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für  leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des  Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der  Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der  Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten  ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen  der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das  Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben  Umfang.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der  Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher  Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln,  Verzugs oder Unmöglichkeit.

8. Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen  EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem  Vertrag unser Geschäftssitz.

 

Dresden, 05.01.2014  MK-Systemtechnik, Maik Krull

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